Umtausch/Rückgabe
- So ist es rechtlich
Tagtäglich wird eingekauft, man liest Rückgabe hier, man sieht Umtauschaktionen dort. Doch wie sehen die Rechte des Verbrauchers eigentlich aus? Was ist erlaubt und was geht nicht?
Wir vergleichen den Kauf im Einzelhandel mit dem Onlinegeschäft.
| Gesetzliche Regelungen Einkauf im … | Versandhandel | Laden |
| Kauf widerrufen und Ware zurückgeben … | ||
| … innerhalb von 14 Tagen | ja | nur auf Kulanz |
| … ohne Angabe von Gründen | ja | nein |
| … ohne Kassenbon | entfällt | nein |
| … ohne Originalverpackung | ja | nein |
| … bei Nichtgefallen | ja | nein |
| … von individuell angefertigten Produkten | nein | nein |
| … von Lebensmitteln | nein | nein |
| … ohne Portokosten für den Kunden | ja | entfällt |
| Geschenk umtauschen, weil… | ||
| … doppelt gekauft | ja | nur auf Kulanz |
| … es nicht gefällt | ja | nur auf Kulanz |
| … es nicht passt | ja | nur auf Kulanz |
| … es defekt ist | ja | siehe Gewährleistung |
| … es nicht hält, was es verspricht | ja | siehe Gewährleistung |
Widerruf und Rückgabe
Widerruf des Kaufvertrags. Der Käufer gibt dem Verkäufer die Ware zurück und
bekommt den Kaufpreis erstattet. Gesetzlich verbrieft ist das Recht auf Widerruf
nur bei so genannten Fernabsatzgeschäften.
Dazu zählen Internet und Versandhandel.
Wer im Einzelhandel kauft, hat kein Widerrufsrecht.
Viele Händler sind aber bereit, die Ware auf Kulanz zurückzunehmen.
Frist: Die Frist kann vom Händler frei festgelegt werden.
Kulanz
Die meisten Händler wünschen zufriedene Kunden, die gerne wieder kaufen.
Deshalb tauschen viele Einzelhändler Ihre Waren auf Wunsch um, obwohl sie nicht
dazu verpflichtet sind. Fristen und Bedingungen bestimmt in diesem Fall der Händler.
Fragen Sie beim Einkauf nach einem Umtauschrecht.
Am besten schriftlich: auf dem Kassenbon oder einem entsprechenden Merkblatt.
Umtausch
Der Umtausch ist - anders als der Widerruf - keine gesetzliche Reglung, sondern freiwillig.
Bietet der Händler den Umtausch an, ist die genannte Frist aber ebenso verbindlich.
Wirbt der Händler auf Schildern oder im Werbeprospekt mit einem 14-Tage-Umtausch-
recht, muss er das auf Wunsch des Kunden auch einlösen.
Umtausch bedeutet: Der Kunde gibt die Ware zurück und erhält dafür den Kaufpreis,
einen Gutschein oder eine neue Ware. Auch hier gilt: Wenn der Händler in seiner
Umtauschgarantie „Geld zurück“ verspricht, muss er das auf Wunsch des Kunden
auch einlösen.
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Weiterführender Link: BGB Bürgerliches Gesetzbuch



