Gewährleistung/Garantie
- So ist es rechtlich
Gewährleistung oder Garantie, was ist der Unterschied oder gibt es da überhaupt einen ?
Was schreibt das Gesetz vor und was ist freiwillig ?
Wer muss sich wann an was halten ?
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gewährleistungsrechte hat
der Kunde gegenüber dem Händler. Von ihm können sie bei Mängeln Nach-
besserung verlangen.
Vorausgesetzt der Mangel war schon beim Kauf, also bei Übergabe der Ware
an den Kunden vorhanden oder zumindest angelegt.
In den ersten sechs Monaten muss der Händler dem Kunden nachweisen,
dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand, wenn er der Meinung ist das
kein Anspruch vorliegt.
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die
Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der
Übergabe einen Mangel aufwies.
Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermaßen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein.
Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch
in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden
kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen
sein wird. Die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht
wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung
zum 1.1.2002.
Bei vorliegen eines Anspruchs, muss der Händler den Mangel beseitigen.
Er hat zwei Versuche. Klappt die Reparatur nicht, oder macht eine
Nachbesserung keinen Sinn, können Sie den Preis mindern oder vom
Kauf zurücktreten.
Unter Umständen ist sogar Schadenersatz möglich.
Ein Mangel liegt übrigens auch vor, wenn die Ware nicht hält, was der
Händler versprochen hat.
Beispiel: Ein Navigationsgerät, dass für ganz Europa taugen soll, aber
kein Kartenmaterial für Spanien und Portugal enthält.
Frist bei Neuwaren: 24 Monate.
Frist bei gewerblichen Kunden 12 Monate.
Frist bei Gebrauchtwaren: 12 Monate.
Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen, meist vom Hersteller,
nicht vom Händler.
Sie versprechen, dass die Ware eine Zeit lang funktioniert oder Teile
der Ware eine Zeit lang halten.
Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der
Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit
der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum
“garantiert” wird.
oder Umtausch fordern, dies aber nicht vom Händler sondern vom
Hersteller.
Hersteller) festschreibt. An diese muss er sich dann auch halten.
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